AGB
I. Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Vermarktung von Werbeflächen aller Art im Internet. Die
Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge wird von dem Unternehmen im eigenen Namen und
auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen Werbekunden (nachfolgend "Auftraggeber"
genannt) durchgeführt.
 
II. Gewährleistung
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werbung unverzüglich nach dem Einstellen bzw. Erscheinen
auf der Website bzw. in weiteren elektronischen Werbeträgern zu prüfen und etwaige Fehler
spätestens innerhalb einer Woche ab Einstellung bzw. Erscheinen der Werbung schriftlich zu
reklamieren. Erfolgt die Reklamation nicht rechtzeitig, entfallen die Gewährleistungsansprüche des
Auftraggebers.
2. Bei fehlerhafter Schaltung der Werbung ist das Unternehmen nach seiner Wahl
berechtigt, entweder eine Ersatzschaltung in dem Maße, in dem der Zweck der Schaltung
beeinträchtigt wurde, oder eine Nachbesserung vorzunehmen. Erst wenn eine solche
Ersatzschaltung oder Nachbesserung unmöglich, mindestens zweimal fehlgeschlagen ist,
unzumutbar verzögert oder dem Unternehmen trotz angemessener Fristsetzung durch den
Auftraggeber verweigert wurde, steht dem Aufraggeber wahlweise das Recht zur
Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung)
zu.
3. Ein Fehler bei der Werbeschaltung im vorgenannten Sinne liegt nicht vor, wenn die
beanstandete Darstellung durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungs-Soft- oder
Hardware (z. B. Browser) oder durch Störungen der Kommunikationsnetze anderer Unternehmen
oder durch Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten oder durch unvollständige
und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeicher)
kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online-Dienste, die außerhalb des
Verantwortungs-/Einflussbereichs des Unternehmens liegen, oder durch den Ausfall eines Servers,
der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der
vertraglich vereinbarten Schaltung andauert, wegen höherer Gewalt, Streik oder sonstigen
Gründen, die nicht von dem Unternehmen zu vertreten sind, hervorgerufen wird.
4. Sollten Fehler
bei der Ausführung eines Auftrags entstehen, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung
eines anderen Auftrags zu verweigern. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur
Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
 
III. Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche erforderlichen
Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von
ihm gestellten Werbeunterlagen und -texten erworben hat und frei darüber verfügen kann.
2. Der Auftraggeber stellt das Unternehmen von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der
Verletzung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher
Bestimmungen bei dem Unternehmen entstehen können.
3. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitigeund technisch einwandfreie Anlieferung der Werbemittel verantwortlich.
Dies beinhaltet auch dentechnischen Aufbau der Werbemittel gemäß den in der Auftragsbestätigung angegebenen
jeweiligen Spezifikationen. Der Auftraggeber trägt das Risiko für die Übermittlung des Werbemittels,
soweit nicht aus dem Risikobereich des Unternehmens Probleme bei der Übermittlung auftreten.
4.
Können Werbeaufträge aus Gründen, die im Risikobereich des Auftraggebers liegen, nicht oder
fehlerhaft durchgeführt werden, wird die vereinbarte Werbung dem Auftraggeber trotzdem in
Rechnung gestellt. Trifft dem Unternehmen keinerlei Verschulden an der fehlerhaften oder
Nichtausführung, so hat der Auftraggeber keine Ansprüche gegen das Unternehmen.
5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung dem Unternehmen
Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Das Unternehmen
kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit an einen Dritten abtreten oder übertragen.
Der Auftraggeber erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung. Solange der Auftraggeber von der
Übertragung nicht verständigt wurde, ist er berechtigt mit schuldbefreiender Wirkung an das
Unternehmen zu zahlen.
 
IV. Rücktrittsrecht
1. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Werbeschaltung
aus Gründen abzulehnen, die für das Unternemen eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Werbeschaltung urheber-, wettbewerbs-, presse-,
strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt.
2. Der Auftraggeber hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden.
Kann vom Auftraggeber kein neues, den Anforderungen des Unternehmens entsprechendes
Werbematerial zur Verfügung gestellt werden, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückerstattung
bereits geleisteter Zahlungen.
Trifft dem Unternehmen an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschulden, so sind von
diesem Rückerstattungsanspruch Kosten in Abzug zu bringen, die bei dem Unternehmen bereits
entstanden sind. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Sind in einem
solchen Fall seitens des Auftraggebers noch keine Zahlungen erfolgt, so kann das Unternehmen
den Ersatz für bereits entstandene Kosten verlangen.
 
V. Stornierung
1. Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist grundsätzlich möglich und muss schriftlich
erfolgen. Bei Stornierungen bis 4 Wochen vor Kampagnenbeginn fallen keine Stornogebühren an.
 
VI. Preise
1. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des
Unternehmens, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
2. Preisänderungen für die Durchführung von Werbeschaltungen für vereinbarte und bestätigte
Schaltaufträge werden wirksam, wenn sie von dem Unternehmen einen Monat vor der Einstellung
mit neuem Preis angekündigt werden. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu,
welches innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung durch Erklärung ausgeübt
werden muss.
3. Individuelle Angebote haben einen Gültigkeit von 4 Wochen.
 
VII. Geltungsbereich
1. Für alle mit dem Unternehmen abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und
künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Das Unternehmen
erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des
Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn das
Unternehmen ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. 2. Mit der Ertelung des Auftrages wird die
ausschliessliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt.
 
VIII. Vertragsabschluss
1. Ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Auftraggeber kommt entweder durch eine
schriftliche Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder E-Mail seitens des Unternehmens oder durch
Erfüllung des Auftrags seitens des Unternehmens zustande. Das Unternehmen hat das Recht, noch
nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 2. Vom Auftraggeber
mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur
wirksam, wenn sie von dem Unternehmen schriftlich bestätigt sind. 3. Für die Verträge gelten die im
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens.
 
IX. Haftung
1. Das Unternehmen haftet nicht für die ununterbrochene Erreichbarkeit der Website, ebenso wenig
dafür, dass durch die Schaltung der Werbung bestimmte Ergebnisse erzielt werden können. 2. Für
Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet das Unternehmen nur bei Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Unternehmens. 3. In allen anderen Fällen haftet
das Unternehmen nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind.
Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein
Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.
 
X. Haftungsausschluss
1. Das Unternehmen haftet nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die
Vollständigkeit der in ihrem Webangebot eingestellten Informationen. 2. Das Unternehmen hat
keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte fremder Internetseiten. Sie distanziert sich daher von
allen fremden Inhalten, auch wenn von Seiten des Unternehmens auf diese externe Seiten ein Link
gesetzt wurde. Dies gilt für alle auf der Homepage angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten,
zu denen die Banner und Links führen, sowie für Fremdeinträge in vom Unternehmen
eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten.
 
XI. Copyright
Das Homepage-Layout, die verwendeten Grafiken und Bilder, die Sammlung von Beiträgen sowie
einzelne Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung ist ohne
ausdrückliche Genehmigung des Autors nicht gestattet. Alle Rechte behält sich das Unternehmen
vor.
 
XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des Unternehmens. Das
Unternehmen ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen
für diesen zuständigen Gericht gelten zu machen. 2. Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches
Recht.
 
XIII. Sonstiges
1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der
Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. 2. Sollten einzelne Teile der
vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die
übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.
 
XIV. Zahlungen
1. Rechnungen sind sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf ein von dem Unternehmen
angegebenes Konto zu leisten. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher
Vereinbarungen.
2. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss
eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des
Auftraggebers gefährdet, so kann das Unternehmen die weitere Ausführung eines Schaltauftrags
bis zur Bezahlung zurückstellen oder für weitere Werbeschaltungen unbeschadet,
entgegenstehender früherer Vereinbarung, eine Vorauszahlung oder andere Sicherheiten
verlangen.
3. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so
hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5% über dem Basiszins der EZB zu
zahlen, soweit ddas Unternehmen nicht einen höheren Schaden nachweist.
4. Das Unternehmen ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages
Leistung zu erbringen.
 

Schlagzeilen

 

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